Was ist ein Praxisnetz?

Kein Arzt kann heute mehr allein für alle seine Patienten jederzeit und für sämtliche Kranlheitsbilder eine angemessene und umfassende Diagnostik und Behandlung nach den aktuellen medizinischen Standards gewährleisten.

Hausärzte brauchen das know-how und die Erfahrung der Spezialisten, um ihre Diagnosen zu sichern und die richtige Therapie zu finden und - falls erforderlich - regelmäßig zu überprüfen.

Gebietsärzte (d.h. auf ein bestimmtes medizinisches Gebiet spezialisierte Fachärzte) brauchen ihre Hausarztkollegen für die Grundversorgung, Langzeitbetreuung und Notfallbehandlung ihrer Patienten.

Nur eine sinnvolle Zusammenarbeit, in der Haus- und Gebietsärzte sich mit ihren Fähigkeiten ergänzen, kann eine optimale ambulante medizinische Versorgung sicherstellen.

Um solche, vom Sozialrecht als gegliederte Versorgung bezeichnete Ärztekooperationen zu fördern, hat der Gesetzgeber seit Jahren auch in Deutschland ärztliche Kooperationsverbünde - eben Praxisnetze - ausdrücklich erlaubt und die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen. Überall in Deutschland sind daher in den letzten Jahren Praxisnetze entstanden.

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